Zusätzliche Informationen am 18.03.2026
Information zur Stichwahl – Bürgermeister und Landrat
Liebe Karlsfelderinnen und Karlsfelder,
Wahlscheine für die Stichwahl können noch bis Freitag, 20.03.2026, 15:00 Uhr beantragt werden.
Wo?
Einwohnermeldeamt, Gartenstraße 7, 85757 Karlsfeld (Zimmer 07, 08 und 09)
Wie?
Schriftlich oder persönlich vor Ort (nicht telefonisch)
Zusätzliche Öffnung des Einwohnermeldeamtes
Samstag, 21.03.2026 (08:00 – 12:00 Uhr)
Das Einwohnermeldeamt ist an diesem Tag ausschließlich für folgende Fälle geöffnet:
- Sie haben Briefwahl beantragt, aber die Unterlagen nicht erhalten (z. B. Postverlust)
- Sie können wegen einer plötzlichen Erkrankung nicht ins Wahllokal gehen. In diesem Fall kann eine bevollmächtigte Person mit einem Nachweis über Ihre Erkrankung im Einwohnermeldeamt die Briefwahlunterlagen abholen.
Wichtige Hinweise:
- Verlorene Wahlscheine werden grundsätzlich nicht ersetzt
- Wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihr Wahlschein nicht angekommen ist, kann Ihnen bis spätestens Samstag, 21.03.2026, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden (während der allgemeinen sowie der zusätzlichen Öffnungszeiten)
- Wenn Sie einen Wahlschein beantragt haben, dieser Ihnen jedoch nicht vorliegt, können Sie weder Briefwahl durchführen noch im Wahllokal abstimmen. Melden Sie sich daher bitte bis spätestens Samstag, 21.03.2026, 12:00 Uhr im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Karlsfeld.
Beantragung von Wahlscheinen bis zum Wahltag
Sonntag, 22.03.2026 (08:00 – 15:00 Uhr)
In besonderen Ausnahmefällen können Wahlscheine noch am Wahltag beantragt werden, wenn:
- Sie ohne eigenes Verschulden nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind
- Ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der Fristen entstanden ist
- Ihr Wahlrecht erst im Beschwerdeverfahren festgestellt wurde
- oder eine plötzliche Erkrankung vorliegt. In diesem Fall kann eine bevollmächtigte Person mit einem Nachweis über Ihre Erkrankung im Einwohnermeldeamt die Briefwahlunterlagen abholen.
12.03.2026
Bitte beachten Sie:
Alle Wahlberechtigten, die bereits für den 1. Wahlgang Briefwahl beantragt und dabei auch das Kreuz für den 2. Wahlgang gesetzt haben, erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch. Ein erneuter Antrag ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Sollten Sie diese Option nicht ausgewählt haben, müssen Sie die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl erneut beantragen: Briefwahlantrag | Gemeinde Karlsfeld
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, melden Sie sich bitte per E-Mail unter ewo@karlsfeld.de oder kommen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt vorbei. Ein Termin ist dafür nicht erforderlich.
Die Wahlunterlagen für die Stichwahl können voraussichtlich ab Freitag, den 13. März 2026, im Rathaus abgeholt werden. Der Postversand erfolgt ebenfalls ab Freitag.
Wichtig bei Urnenwahl:
Auch wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, können Sie am Sonntag, den 22. März, trotzdem im Wahllokal wählen. Bringen Sie dafür einfach Ihren Personalausweis mit und weisen Sie sich in Ihrem zuständigen Wahllokal aus.
Die Wählerinnen und Wähler des Wahlbezirks 005 (Bürgerhaus Festsaal) werden gebeten, am 22. März zur Wahl im Bürgerhaus den Konferenzraum 1 (großer KS) aufzusuchen. Vor Ort wird der Weg entsprechend ausgeschildert.