Öffentliche E-Ladesäulen

Die Gemeinde Karlsfeld unterstützt die Elektromobilität vor Ort und stellt Flächen zum Aufbau und Betrieb von öffentlichen E-Ladesäulen zur Verfügung. Ziel ist es, die Lärm-, Schadstoff- und Treibhausgasemissionen des Sektors Verkehrs nachhaltig zu reduzieren und einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau eines bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen E-Ladeinfrastrukturnetzes zu leisten.

 

Um den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur in der Gemeinde transparent und einheitlich zu gestalten, wurde die Richtlinie zur Errichtung und Betrieb von öffentlichen E-Ladesäulen in der Gemeinde Karlsfeld sowie ein Kriterienkatalog erarbeitet. Durch die Richtlinie werden alle Schritte sowie technischen und rechtlichen Details verankert. Die Richtlinie wurde am 27.03.2025 im Gemeinderat beschlossen und tritt ab dem 01.04.2025 in Kraft. Interessierte Betreiber können daher ab dem 01.04.2025 Ihre Anträge einreichen.

 

 

Standorte

Der Ausbau der E-Ladesäulen soll schonend und dem tatsächlichen Bedarf entsprechend gestaltet werden. Hierfür wird im Rahmen der Richtlinie mit sog. Lade-Zonen gearbeitet. Die Betreiber können ihre Standorte in Einklang mit der Richtlinie frei wählen. Um jede bestehende oder im Antragsprozess befindliche Ladesäule wird eine Lade-Zone mit einem Radius von 150 Meter gelegt. Innerhalb einer jeden Lade-Zone darf zunächst nur eine Ladesäule errichtet werden – bei nachweislich hoher Auslastung ist eine weitere Ladesäule innerhalb der Lade-Zone möglich. Die Vergabe der Standorte erfolgt nach dem Prioritätsprinzip (zeitlicher Eingang der Anträge).

 

Aktuelle Standorte der bestehenden oder im Bearbeitungsprozess befindlichen E-Ladesäulen:

 

 - aktuell gibt es noch keine Standorte im öffentlichen Raum der Gemeinde - 

 

 

 

Informationen für interessierte Betreiber

Nachfolgend finden Sie wichtige Dokumente zum Download. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an e-ladesaeule@karlsfeld.de:

 

 

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