„Sich vorab erkundigen, erspart viel Ärger!“
(KA) Schwarzbauten – ein Thema, das wohl alle Gemeinden und Städte Deutschlands betrifft. Auch in Karlsfeld ist es kein neu aufgetauchtes Problem, sondern bestand gefühlt schon immer. Da in der heutigen Zeit Luftbildaufnahmen gemacht werden können, die Mitarbeiter der Abteilung Tiefbau mit geschultem Auge oft in der Gemeinde vor Ort unterwegs sind und viele Nachbarn Auskunft geben, häufen sich die Fälle. Bauamtsleiter der Gemeinde Karlsfeld, Günter Endres und Mitarbeiter im Bauamt, Dominik Unsinn geben Auskunft, was für alle Seiten – seien es Bauträger, Käufer etc. – zu beachten ist, damit es zu keinen Schwarzbauten kommt.
Als Schwarzbau wird ein Bauwerk bezeichnet, das illegal errichtet wurde, etwa weil es gegen Vorgaben des Baurechts verstößt, eine Baugenehmigung fehlt oder von letzterer abgewichen wurde. Es ist zum Teil möglich, dass Schwarzbauten im Nachhinein legalisiert werden oder aufgrund einer amtlichen Verfügung abgerissen werden müssen. „Dabei sind es meist nicht die kompletten Häuser, die ohne Genehmigung errichtet wurden, sondern eher (An)bauten wie Gartengerätehäuser, Fahrrad- und Terrassenüberdachungen oder Garagen, die durch Carports verlängert werden oder aktuell das Aufstellen von E-Ladesäulen“, erklärt Günter Endres. „Wir gehen von schätzungsweise 30 bis 40 Prozent aus, die mindestens einen Schwarzbau in Karlsfeld haben“. Bekannt sind auch die sogenannten „Mondscheinsiedlungen“, die in den 50er, Anfang 60er Jahren illegal nachts hochgezogen wurden, in der Zeit, in der keine Behördenmitarbeiter unterwegs sind.
Oft bekommt die Gemeinde das Errichten von Schwarzbauten nur mit, wenn noch etwas im Bau oder zeitnah passiert ist. „Altfälle werden in der Regel nicht nachverfolgt, solange keine Gefahr für Leib und Seele besteht, außer es liegen Beschwerden vor“, so Dominik Unsinn. Hier gibt es generell die Möglichkeit, nachträglich eine Baugenehmigung zu beantragen, was vor allem bei einem Verkauf oder im Erbfall wichtig ist. Meist entstehen hier keine weiteren Probleme. „Es gibt jedoch auch Einzelfälle in Karlsfeld von Bauten, die nicht mal mehr saniert werden dürften“, berichtet Bauamtsleiter Endres. „Es gab einen Fall, dass Mieter aus dem Haus sollten, dieses aber dann gekauft, und im Nachhinein festgestellt haben, dass das Gebäude im Außenbereich nicht genehmigt war“. Daher der Rat des Bauamtes Karlsfeld, vorab z. B. die Bebauungspläne auf der Gemeinde-Homepage www.karlsfeld.de einzusehen. Es nützt nichts, wenn der Nachbar zustimmt, aber der Bescheid von der Gemeinde negativ ist. Auch sollte die Auskunft eines Handwerkers immer geprüft werden.
Was ist also wichtig, wenn Sie einen Bau planen? Zunächst einmal sollten Sie sich fragen, ob der Bau zulässig ist und unter welchen Voraussetzungen. Sind die Bauvorschriften, das Bauplanungsrecht, die Zulässigkeit, das Privatrechtliche, dann das Öffentlich-rechtliche abgeklärt? Sind die Auflagen seitens der Bayerischen Bauordnung (Brandschutz, Abstandsflächen etc.) eingehalten? Veränderungen nach außen, sind immer genehmigungspflichtig. Ist die Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft erfolgt? Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine „isolierte Befreiung“ in Form eines zweiseitigen Formulars, ausschließlich über die Gemeinde Karlsfeld, beantragen.
Noch erfolgt die Beantragung analog über die Gemeinde, eine digitale Beantragung ist in der Zukunft geplant. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen kann, eine gesetzliche Frist gibt es nicht. „Im Schnitt erhält das Bauamt pro Tag eine Anfrage, und trotzdem passieren viele Schwarzbauten. Zu glauben, man könne sich beim Landratsamt freikaufen, ist ein IRRGLAUBE. Daher nochmal unser dringender Appell: Lieber vorher fragen, dann kann nichts passieren!“, raten Günter Endres und Dominik Unsinn nochmals.
Daher wenden Sie sich bei Fragen immer zuerst per E-Mail unter bauamt@karlsfeld.de an die Gemeinde, um alles abzuklären, Eigentümer und Bauanträge abzufragen, und um einfach auf der sicheren Seite zu sein. Einsehbar sind alle Bauakten ab ca. Mitte der 50er-Jahre. Beim Bauamt der Gemeinde Karlsfeld erhalten Sie eine kompetente Auskunft und eine zeitnahe Einschätzung Ihres Bauvorhabens. Hilfreich wäre es, in Ihrer E-Mail Ihre genauen Kontaktdaten sowie Bilder, Planzeichnungen etc. mitzusenden. Sollte Ihnen eine Kontaktaufnahme per E-Mail nicht möglich sein, können Sie, wenn nötig, auch einen persönlichen Termin beim Bauamt vereinbaren. Das Bauamt-Team findet sicher eine Lösung für jedes Problem und jede Anfrage. Der Bauantrag wird anschließend vom Landratsamt Dachau genehmigt.
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