Quicklinks
Öffnungszeiten
Mo – Fr | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Do | 14.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Gemeinde Karlsfeld
Gartenstr. 7
85757 Karlsfeld
08131 99-0
08131 99-103
info@karlsfeld.de
www.karlsfeld.de
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Karlsfeld im Landkreis Dachau | Online: https://www.karlsfeld.de/
Sie sind hier: Gemeinde > Gemeinde & Politik > Bürgerservice > Was erledige ich wo
Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern können an vier individuell wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr öffnen. Die hierfür notwendige Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.
Verkaufsstellen können jährlich bis zu vier individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen von 20:00 Uhr bis höchstens 24:00 Uhr durchführen. Hierfür ist eine Anzeige bei der zuständigen Gemeinde notwendig. Zuständig ist die Gemeinde, in der die Verkaufsstelle liegt.
Verkaufsstellen sind
An folgenden Tagen ist eine individuelle verkaufsoffene Nacht nicht möglich:
Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern und möchten eine individuelle verkaufsoffene Einkaufsnacht an einem Werktag veranstalten.
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung erfolgen.
Weiterführende Links | |
![]() | Ladenöffnungszeiten; Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag |