Quicklinks
Öffnungszeiten
Mo – Fr | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Do | 14.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Gemeinde Karlsfeld
Gartenstr. 7
85757 Karlsfeld
08131 99-0
08131 99-103
info@karlsfeld.de
www.karlsfeld.de
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Karlsfeld im Landkreis Dachau | Online: https://www.karlsfeld.de/
Sie sind hier: Gemeinde > Gemeinde & Politik > Verwaltung > Was erledige ich wo?
Wir bedanken uns sehr herzlich für bereits eingegangene Geld- und Sachspenden!
Beschreibung:Die Gemeinde Karlsfeld stellt Spendenbescheinigungen für Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke ab einem Betrag von 300 € aus, da bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 € keine separate Spendenbescheinigung benötigt wird.
Hier reicht als Nachweis ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg, der von den Finanzämtern als Spendenquittung anerkannt wird. |
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Giesinger | 08131 99-115 | 04 | |
Polz | 08131 99-125 | 03 |