Bebauungsplan Nr. 113 – „Am Burgfrieden Süd"
Der Bauausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 18.03.2026 die Einstellung des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 113 "Am Burgfrieden Süd" beschlossen.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB.

















