Bebauungsplan Nr. 113 – „Am Burgfrieden Süd"

Der Bauausschuss hat in öffentlicher Sitzung  am 18.03.2026 die Einstellung des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 113 "Am Burgfrieden Süd" beschlossen.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB.