Bebauungsplan Nr. 066 - südlich Bürgerhaus (Hotelgrundstück)

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 - Bereich südlich Bürgerhaus (Hotelgrundstück) ersetzt für seinen räumlichen Geltungsbereich den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 66 in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.12.1988, der deshalb nicht mehr dargestellt wird.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 66 ist seit 06.04.1992 rechtskräftig.