In vielen Wohngebieten in Karlsfeld gibt es sogenannte Wohnwege, welche nach den Festsetzungen der jeweiligen Bebauungspläne nur für den Fußgängerverkehr oder nur für den Fußgänger- und Fahrradverkehr freigegeben sind.
Um dies den Verkehrsteilnehmern vor Ort zu vermitteln, werden in Karlsfeld solche Wohnwege mit Absperrpfosten versehen.
Diese Absperrpfosten können bei Bedarf von Anwohnern herausgenommen werden. Anschließend sind diese umgehend wiedereinzusetzen. Teilweise sind die Pfosten, wo es die Örtlichkeit zulässt, auch umklappbar, hier gilt das gleiche, der Pfosten ist umgehend wiederaufzurichten.
Mit dieser Regelung soll es den Anwohnern der Wohngebiete ermöglicht werden, bei besonders schweren Einkäufen, der Lieferungen von Möbeln usw. im Ausnahmefall die Wohnwege kurzfristig zu befahren. Das wird derzeit so geduldet, Parken nicht.
Leider beobachtet die Gemeindeverwaltung seit einiger Zeit, dass in einzelnen Wohngebieten die Absperrpfosten herausgenommen und nicht mehr eingesetzt werden. Teilweise werden die Pfosten mutwillig beschädigt oder sogar mit Werkzeugen bearbeitet. In einem Fall wurde ein umklappbarer Absperrpfosten von Unbekannten mit einer Flex entfernt.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesen Vorkommnissen nicht nur um Sachbeschädigungen handelt, sondern auch amtliche Verkehrseinrichtungen nach der StVO entfernt werden.
Ein strafrechtlicher Tatbestand ist hier naheliegend, Vorkommnisse werden von der Gemeindeverwaltung zur Anzeige gebracht.
Die Wohnwege werden von parkenden Fahrzeugen nicht nur vorschriftswidrig versperrt bzw. andere Verkehrsteilnehmer werden behindert, sondern es kommt durch das vermehrte Befahren mit Kraftfahrzeugen auch zu Gefahrensituationen, insbesondere in Bezug auf spielende Kinder.
Wenn sich die geschilderten Vorkommnisse weiter so zutragen und keine Besserung eintritt, sieht sich die Gemeindeverwaltung gezwungen, zur Durchsetzung der bestehenden Regelungen die Wege mit Verkehrszeichen nach der StVO zu beschildern.
In diesem Fall dürfte dann kein Kraftfahrzeug mehr einfahren, auch nicht zum kurzen Be- und Entladen. Verstöße würden von der Verkehrsüberwachung sowie der Polizei geahndet.
Wenn ein Einfahren im Einzelfall wirklich notwendig sein sollte, ist jedes Mal rechtzeitig vorher, schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, eine mit Verwaltungsgebühren versehene Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Damit die derzeit bestehende großzügige Regelung im Interesse aller Anlieger beibehalten werden kann, werden alle Anwohner der betreffenden Wohngebiete gebeten, sich an die bestehenden Regelungen zu halten.
Verschärfte Maßnahmen würden auch seitens der Gemeindeverwaltung ungern getroffen werden.
-Gemeindeverwaltung Karlsfeld-
Foto: Gemeinde Karlsfeld