Wasser - Abwasser - Wärme

Information zum Beitragsrecht

Nacherhebung von Beiträgen (Kanal, Wasser) für Neubauten und von zusätzlich geschaffenen Geschossflächen

Die Gemeinde Karlsfeld wird in Kürze eine Überprüfung der neu bzw. zusätzlich geschaffenen Geschossflächen vornehmen, bzw. ermitteln und die Beitragsbescheide zustellen. Um entsprechende Kenntnisnahme wird gebeten.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf folgende Grundsätze für eine Nacherhebung von Herstellungsbeiträgen (Entwässerungsanlage und Wasserversorgungsanlage) hinweisen:

 

  • Die Gemeinde Karlsfeld erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage Beiträge. Diese werden neben der Grundstücksfläche auch nach der Geschossfläche ermittelt.
  • Grundlage für die Ermittlung der Geschossfläche bilden dabei die Außenmaße des Gebäudes in allen Geschossen. Keller werden dabei mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind.
  • Nachträgliche Erweiterungen bzw. Änderungen (z.B. Ausbau Dachgeschoss, Anbauten, Umnutzungen u. dgl.) gegenüber der bisher zugrunde gelegten Geschossfläche bzw. eine Bebauung des bisher unbebauten Grundstücks sind auf Grundlage der einschlägigen Satzungsbestimmungen mit Verwirklichung des betreffenden Vorhabens zu veranlagen.
  • Entsprechende Veränderungen sind, unabhängig einer evtl. baurechtlichen Genehmigungspflicht, gegenüber der Gemeinde Karlsfeld zu melden.

 

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Kaczenski, Tel. 08131/99-281, E-Mail: gemeindewerke@karlsfeld.de gerne zur Verfügung.