Wiedereröffnung des Hallenbades Karlsfeld am 29.11.2021

Das Hallenbad Karlsfeld

Liebe Badegäste!

 

Endlich ist es soweit. Das Hallenbad Karlsfeld wird am 29.11.2021 wieder geöffnet.

 

Aufgrund der Vorgaben des Rahmenkonzeptes zur Wiedereröffnung von Kureinrichtungen zur Verabreichung ortsgebundener Heilmittel, Hallen- und Freibäder sowie Wellnesseinrichtungen und der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie der standortspezifischen Gefährdungsbeurteilung, dürfen sich nur maximal 57 Personen gleichzeitig im Hallenbad befinden.

 

Die Öffnungszeiten lauten wie folgt:

 

Montag                                                           10.00 – 20.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch, Freitag                         14.00 – 21.00 Uhr

Donnerstag                                                    14.00 – 19.00 Uhr

Samstag                                                          10.00 – 18.00 Uhr

Sonntag                                                           08.00 – 15.00 Uhr

 

Die Öffnungszeiten gelten bis auf Weiteres. In Folge des Infektionsgeschehens kann es zu Einschränkungen der Öffnungszeiten sowie ggf. auch Sperrungen für die Öffentlichkeit kommen. Dies wird so rechtzeitig wie möglich auf der Homepage der Gemeinde Karlsfeld bekanntgegeben.

 

Eine Registrierung und Vorab-Reservierung ist nicht mehr notwendig.

Ein Ampelsystem auf unserer Homepage zeigt live die aktuelle Auslastung an. Ist die Ampel grün, können Sie gerne zum Schwimmen kommen. Bei roter Ampel ist leider kein Einlass möglich.

 

Es gilt aktuell die 2G-Plus-Regel. Dies bedeutet, dass der Zutritt nur genesenen und geimpften Personen ermöglicht wird, die zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen können. Es werden keine Tests vor Ort durchgeführt. Änderungen auf Grund behördlicher Anordnungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Für Kinder sowie Schulkinder gelten die Regelungen zu den Schultestungen. Die Regelungen für Kinder über 12 Jahren, die regelmäßigen Schultestungen unterliegen, gelten Sonderregelungen bis 31.12.2021 (Zulassung zu 2G).

 

Die Umsetzung ist durch die Nutzer sicherzustellen und nachzuweisen. Es besteht grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht. Unabhängig davon gelten alle anderen Regelungen des aktuell gültigen standortspezifischen Schutz- und Hygienekonzeptes.

 

Maskenpflicht besteht ab Eingang Hallenbad, auf allen Wegen bis zu den Umkleiden, solange die Straßenkleidung getragen wird. Generell ist überall im Bad der Abstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten. Desinfektionsspender sind an verschiedenen Stellen aufgestellt.

 

Personen mit Erkältungssymptomen oder einer Infektion durch das Corona-Virus ist der Eintritt nicht gestattet.

 

Events und Spielnachmittage finden bis auf Weiteres leider nicht statt.

 

Die Haus- und Badeordnung und das standortspezifische Schutz- und Hygienekonzept sind im Hallenbad ausgehängt und zu beachten.

 

Bitte beachten Sie auf unserer Homepage die neuen Tarife wie z. B. Frühschwimmen am Sonntag, Warmbadezuschlag am Sonntag, Familienkarten am Samstag und Sonntag und den Mondscheintarif am Dienstag, Mittwoch, Freitag.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

 

 

 

Foto: Gemeinde Karlsfeld