Neue Grundsteuer- und Grundsteuer-Hebesätze ab 2025

                                                                                                                       Wappen Gemeinde Karlsfeld

 

Neue Grundsteuer- und Grundsteuer-Hebesätze ab 2025

- Informationen der Gemeinde Karlsfeld -

 

Aufgrund einer bundesweiten Grundsteuerreform musste die Gemeinde Karlsfeld die Grundsteuer-Hebesätze ändern.

 

Der Karlsfelder Gemeinderat hat am 24. Oktober 2024 neue Grundsteuer-Hebesätze beschlossen.

 

Die Hebesätze betragen ab 01.01.2025:

- für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft):           290 v. H.

- für die Grundsteuer B (Bebaute Grundstücke):                 570 v. H.

 

Mit der Festlegung neuer Hebesätze beabsichtigt die Gemeinde Karlsfeld, das geplante Grundsteueraufkommen auf bisheriger Höhe stabil zu halten.

 

Durch die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung von einem wert- auf einen flächen­bezogenen Maßstab kann es jedoch zu teilweise sehr deutlichen Änderungen des individuellen Steuerbetrags kommen. Grund dafür sind die vom Finanzamt Dachau neu festgesetzten individuellen Grundsteuer-Messbeträge.

Diese basieren auf den Erklärungen der Grundstückseigentümer gegenüber dem Finanzamt.

 

Die Gemeinde Karlsfeld rät Ihnen: Prüfen Sie Ihren Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts. Stimmen die Angaben der Grund-, Wohn- und Nutzflächen? Bei Zweifeln wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.

 

Gut zu wissen:

 

  • Durch reformbedingt vom Finanzamt neu festgesetzte individuelle Grundsteuer-Messbeträge kommt es teilweise zu erheblichen Änderungen der Grundsteuerpflicht.
  • Die Gemeinde Karlsfeld ist an die Feststellungen des Finanzamts gebunden.
    Einwände können nur gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.
  • Zudem können Fälle auftreten, in denen das Finanzamt der Gemeinde Karlsfeld bereits vollzogene Eigentümerwechsel noch nicht mitgeteilt hat. Sollten Sie also gar nicht mehr Eigentümer des betreffenden Grundstückes sein, bitten wir Sie um Ihre Rückmeldung.
  • Grundsteuern werden zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Falls Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, denken Sie bitte daran, diesen entsprechend anzupassen.
  • Einfacher geht es per Abbuchungsermächtigung („SEPA-Lastschriftmandat“).
    Das Formular dazu erhalten Sie auf www.karlsfeld.de oder bei der Gemeindekasse.
  • Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid stehen Ihnen bei der Steuerstelle der Gemeinde Karlsfeld Frau Tayarani-Özsoy unter der Telefonnummer (08131) 99 - 141
    sowie Frau Etterer unter der Telefonnummer (08131) 99 - 241 oder per E-Mail an steuerstelle@karlsfeld.de wochentags zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr sehr gerne zur Verfügung.

 

Foto: Pixabay