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Öffnungszeiten
Mo – Fr | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Do | 14.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Gemeinde Karlsfeld
Gartenstr. 7
85757 Karlsfeld
08131 99-0
08131 99-103
info@karlsfeld.de
www.karlsfeld.de
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Gemeinde Karlsfeld im Landkreis Dachau | Online: https://www.karlsfeld.de/
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Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind.
Vorgelegt werden müssen die Todesbescheinigung, bei Verdacht eines nicht natürlichen Todes die Bestattungsgenehmigung nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung und bei Überführung zum Zweck der Feuerbestattung außerdem eine Bestätigung der zuständigen Polizeidienststelle, dass ihr keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind. Bei Überführungen ins Ausland muss das Standesamt auf der Todesbescheinigung die Beurkundung des Sterbefalls oder die Zurückstellung der Beurkundung vermerkt haben.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Marisa Schmier | 08131 99-180 | 109 | |
Lena Heinzinger | 08131 99-150 | 108 | |
Christian Starke | 08131 99-152 | 108 |