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Online-Ausweis; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion

Sie können die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren.

Beschreibung

Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.

Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

Voraussetzungen

Für die beantragende Person gelten folgende Voraussetzung:

  • Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.

Kosten

keine

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 06.09.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Nicole Franke 08131 99-134 01 
Sarah Kothai 08131 99-135 07 
Laura Mählich 08131 99-136 07 
Nadine Pachinger 08131 99-142 08 
Karin Sudwischer 08131 99-137 08 
Andrea Loderer 08131 99-139 09 
Antje Sock 08131 99-138 09 


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