Was erledige ich wo

Spendenquittungen

Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde

Wir bedanken uns sehr herzlich für bereits eingegangene Geld- und Sachspenden!

Beschreibung:

Die Gemeinde Karlsfeld stellt Spendenbescheinigungen für Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke ab einem Betrag von 300 € aus, da bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 € keine separate Spendenbescheinigung benötigt wird.

Hier reicht als Nachweis ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg, der von den Finanzämtern als Spendenquittung anerkannt wird. …mehr

Profilansicht der Aufgabe / Dienstleistung

Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Beschreibung

Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.


Stand: 13.10.2022

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Alfred Giesinger 08131 99-115 04 


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