Was erledige ich wo

Spendenquittungen

Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde

Wir bedanken uns sehr herzlich für bereits eingegangene Geld- und Sachspenden!

Beschreibung:

Die Gemeinde Karlsfeld stellt Spendenbescheinigungen für Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke ab einem Betrag von 300 € aus, da bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 € keine separate Spendenbescheinigung benötigt wird.

Hier reicht als Nachweis ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg, der von den Finanzämtern als Spendenquittung anerkannt wird. …mehr

Profilansicht der Aufgabe / Dienstleistung

Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Baukostenbeteiligung

Für den notwendigen Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuungsangebote sind die Gemeinden zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden bei entsprechenden Bauinvestitionen durch die Gewährung von Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.

Beschreibung

Nach dem Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gewährt der Freistaat Bayern nach Maßgabe des Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichgesetzes (BayFAG) Finanzhilfen zu Investitionsmaßnahmen an förderfähigen Kindertageseinrichtungen, soweit Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände die Investitionskosten tragen, (unmittelbar oder in Form eines Baukostenzuschusses).

Die Gewährung der Finanzhilfen setzt voraus, dass

  • die Kindertageseinrichtung nach dem BayKiBiG förderfähig ist und einen anerkannten Betreuungsbedarf deckt,
  • die Baumaßnahme aufsichtlich nicht zu beanstanden ist,
  • die Gesamtfinanzierung gesichert ist und
  • die Zuschusspflichtigen der Baumaßnahme hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung zugestimmt haben.

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

  • ( fakultatives Widerspruchsverfahren )

Verwandte Leistungen


Stand: 22.04.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Alfred Giesinger 08131 99-115 04 


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