Liebe Karlsfelderinnen und Karlsfelder,
aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition und der damit nun herrschenden Minderheitsregierung, wird der aktuelle Bundeskanzler Olaf Scholz voraussichtlich am 16. Dezember 2024 die sogenannte Vertrauensfrage stellen. Entzieht ihm der Bundestag das Vertrauen, muss der Bundespräsident innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen. Laut unserem Grundgesetz muss dann innerhalb von 60 Tagen ein neuer Bundestag gewählt werden.
Für die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindende vorgezogene Bundestagswahl suchen wir daher dringend freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jeder werden, der selbst wahlberechtigt zum Deutschen Bundestag ist, also deutscher Staatsangehöriger und mindestens 18 Jahre alt ist.
In der Regel werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aus den Wahlberechtigten der Gemeinde und nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks berufen. Das heißt, man hilft in der Gemeinde, in der man auch wohnt.
Ihr Engagement wird belohnt: Die Gemeinde Karlsfeld zahlt den freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer 50 Euro Erfrischungsgeld. Ebenfalls wird es wieder eine ausgewogene Verpflegung in den Wahllokalen geben. Des Weiteren erhalten Sie auch eine umfangreiche Schulung.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt im Rathaus Karlsfeld unter den Telefonnummern 08131/99-135 oder 08131/99-136 oder per E-Mail unter ewo@karlsfeld.de. Wir danken Ihnen jetzt schon für Ihre Mithilfe!