Der nächste Schritt zum neuen Gewerbegebiet in Karlsfeld

Der nächste Schritt zum neuen Gewerbegebiet in Karlsfeld

Im Jahr 2013 begann die Gemeinde Karlsfeld durch eine Unternehmensbefragung und in einem anschließenden Bürger-Dialogforum, das Thema „Gewerbeentwicklung in Karlsfeld“ zu untersuchen.

 

Nach der Bedarfsfeststellung bei den Karlsfelder Unternehmen hat sich ein Bürgerarbeitskreis in den Jahren 2013/14 in mehreren Sitzungen mit dem Thema der weiteren „Gewerbeentwicklung in Karlsfeld“ beschäftigt. In sehr konstruktiven Sitzungen unter Leitung des Regionalen Planungsverbandes München wurde von allen Teilnehmern erkannt, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Die dabei ausgearbeiteten Empfehlungen wurden abschließend dem Gemeinderat vorgestellt. Der Gemeinderat hat diese Empfehlungen angenommen und entsprechende Beschlüsse gefasst, um die Weichen für eine moderate Weiterentwicklung von Gewerbeflächen in Karlsfeld zu stellen.

 

So wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2015 beschlossen, die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet mit zugehörigen Ausgleichsflächen“ für den Bereich östlich der Bajuwarenstraße, südlich der Schleißheimer Straße, westlich des Saubaches zur Ausweisung eines durchgrünten Gewerbegebietes durchzuführen. Darüber hinaus werden drei Teilflächen zur Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet vorgeschlagen, um langfristig eine von Bebauung freigehaltene Verbindung zwischen dem westlichen und östlichen Dachauer Moos aufrechterhalten zu können.

 

Die Flächennutzungsplanänderung wurde zwischenzeitlich genehmigt, d.h. die Gemeinde kann mit der konkreten Bauleitplanung starten. Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan wurde bereits 2015 gefasst. Nun hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 05.11.2020 beschlossen, die Planungen auf der Grundlage des vom Büro topos gefertigten städtebaulichen Konzepts in einen Bebauungsplan umzusetzen. Das Plangebiet umfasst ca. 7,2 Hektar Bauflächen und ca. 14 Hektar Grün- und Ausgleichsflächen. Nun wird ein Planungsbüro mit der Umsetzung in einen konkreten Bebauungsplan beauftragt.

Sobald dieser im Entwurf vorliegt, wird der Gemeinderat darüber beraten und insbesondere die Art und das Maß der Nutzung festlegen. Darüber hinaus müssen für verschiedene Themenbereiche Fachgutachten erstellt werden. Auch für die notwendigen Ausgleichsflächen muss ein nachhaltiges Konzept erarbeitet werden.

 

Mit der Billigung eines Bebauungsplanentwurfes durch den Gemeinderat, kann dann das offizielle Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange starten.

 

Dieses Bebauungsplanverfahren wird die Gemeindebürger und die Mitglieder des Gemeinderates in den nächsten Jahren in vielen Sitzungen beschäftigen.