Aktueller Stand der geplanten Tiny House-Siedlung in Karlsfeld

In der Juni-Sitzung des Bau- und Werkausschusses wurde das Thema Tiny House-Siedlung wieder öffentlich behandelt. Nachfolgend wird der aktuelle Stand der Siedlung zusammengefasst dargestellt:

 

Was wurde konkret behandelt?

 

In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses wurde über ein Grobkonzept zum Betrieb einer Tiny House-Siedlung abgestimmt. Das Grobkonzept wurde zuvor von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, die mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 15. September 2021 ins Leben gerufen worden war.

 

Der Bau- und Werkausschuss beschloss mehrheitlich, das erarbeitete Grobkonzept weiterzuverfolgen.

 

Was sieht das Grobkonzept für die Tiny House-Siedlung konkret aus?

 

  • Die Siedlung soll zeitlich unbefristetes Baurecht erhalten
  • Gebäude als ortsfeste Bauten mit (einfachem) Fundament ohne Keller
  • In der Tiny House-Siedlung soll dauerhaftes Wohnen stattfinden, soweit möglich sollen die Bewohner verpflichtet werden, ihren Hauptwohnsitz in der Tiny House-Siedlung anzumelden
  • Touristisches Wohnen oder Wohnen in Verbindung mit Gewerbe soll ausgeschlossen werden, erlaubt soll dagegen Homeoffice sein
  • Die Siedlung soll voll erschlossen werden, unter anderem sollen zentrale Parkplätze errichtet werden und ein Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung erfolgen
  • Nebengebäude, wie z.B. Lagerräume, die dann auch gemeinschaftlich genutzt werden können, sollen ebenfalls entstehen
  • Mit der Tiny House Siedlung soll eine alternative und ökologische Wohnform geschaffen werden, ein touristisches Angebot soll explizit nicht entstehen
  • Die Größe der einzelnen Parzellen soll ca. 100 m² betragen
  • Es sollen 10-20 Tiny Houses entstehen und die Grundfläche des einzelnen Tiny Houses soll ca. 23 m² - 30 m² betragen
  • Grundsätzlich soll die Tiny House-Siedlung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung folgen. Eine komplett frei entstehende Siedlung ist nicht gewünscht. Der Regelungsgrad wird im Bebauungsplan festgelegt werden.

 

Wie geht es mit der Tiny House-Siedlung weiter?

 

In einer weiteren Beschlussfassung hat sich der Bau- und Werkausschuss mit der Frage befasst, welche Grundstücke nun konkret für eine Tiny House-Siedlung in Frage kommen. Grundstücksangelegenheiten sind nach der Geschäftsordnung für den Gemeinderat jedoch in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.

In der Beschlussfassung wurden mehrere Grundstücke identifiziert, die für die Tiny House-Siedlung in Frage kommen und nach ihrer Tauglichkeit sortiert. Mit den Eigentümern der Grundstücke, die als am besten geeignet identifiziert wurden, werden nun Gespräche geführt werden, um deren Kooperationsbereitschaft zu besprechen. Erst anschließend könnte der Einstieg in ein Bebauungsplanverfahren erfolgen, das wiederum mindestens zwei bis drei Jahre Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Möglichkeiten für einzelne Interessenten, sich zu bewerben oder in eine Warteliste einzutragen, existieren deshalb Stand jetzt noch nicht.

 

 

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