Arbeitshilfe Asyl für den Landkreis Dachau

Das Landratsamt hat eine „Arbeitshilfe“ zur Erläuterung der Strukturen und Zuständigkeiten, zur Verbesserung der Kommunikationswege sowie zur Darstellung der verschiedenen „Produkte“ erstellt und intensiv mit den Vertreterinnen und Vertretern der Helferkreise sowie den verschiedenen Stellen im Landratsamt und der Asylsozialberatung der Caritas abgestimmt. Das Landratsamt hofft, dass  damit, die bisher aufgrund der angespannten Situation im vergangenen Jahr unstrukturierte, spontane und reaktive Hilfe nun in ressourcensparender Weise übersichtlicher, effektiver und vom Ablauf her verbessert gestaltet und koordiniert werden kann.

 

Die Arbeitshilfe steht online bereit: http://www.landratsamt-dachau.de/Landratsamt/AktuelleInformationenzumThemaAsyl/ArbeitshilfeAsyl.aspx

 

Dem Landratsamt ist es besonders wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass die Arbeitshilfe kontinuierlich verbessert und angepasst wird, nicht zuletzt aufgrund einer hohen Dynamik im Bereich der gesetzlichen Regelungen sowie der Hilfs- und Unterstützungsprogramme und der Zuständigkeitszuweisungen. Bitte daher immer erneut auf den jeweils aktuellen Stand der Arbeitshilfe achten.

 

Konstruktive Rückmeldungen sind ebenfalls willkommen; sowohl Hinweise auf Fehler oder Unklarheiten, Verbesserungsvorschläge bei Abläufen oder auch die Aufnahme neuer Punkte, z.B. weiterer „Produkte“. Mit den Helferkreissprecherinnen und -sprechern wurde jedoch vereinbart, dass diese zentral bei der Asylkoordinatorin des Landratsamtes eingebracht werden sollen. Hierzu auch nochmals der Hinweis, dass die Asylkoordination (beim Landratsamt wie auch bei der Caritas) nicht die Helferkreise koordinieren soll, sondern die Anliegen der Helferkreise innerhalb der jeweiligen Stellen.

 

In den kommenden Wochen wird das Landratsamt die in der Arbeitshilfe beschriebenen Strukturen und Kommunikationsebenen etablieren und hierzu einleitend zu einer sog. „Unterkunftsbesprechung“ einladen. Diese soll der Beantwortung von Fragen zur Arbeitshilfe sowie zu ggf. notwendigen, ortsspezifischen Sonderregelungen dienen.