Mit Verordnung des Landkreises Dachau vom 15. Juni 1983 wurde das Gebiet "Amperauen mit Hebertshauser Moos und Inhauser Moos" im Gebiet der Großen Kreisstadt Dachau sowie den Gemeinden Bergkirchen, Haimhausen, Hebertshausen und Karlsfeld unter Schutz gestellt.
Im Gemeindegebiet Karlsfeld betrifft dies die Flächen südlich des Schleißheimer Kanals und westlich des Kalterbaches im Bereich des kleinen Sees nördlich des Naturschutzgebietes Schwarzhölzl.