Steuerstelle

Steuerstelle der Gemeinde Karlsfeld
steuerstelle@karlsfeld.de

Melanie Weinholzner
Tel.   08131/ 99 141
Fax.  08131/ 99 114   (Zi. 07)
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Versicherungswesen 

Hundesteuer

Das Halten eines Hundes über vier Monate im Gemeindegebiet unterliegt der Hundesteuer. Dies ist eine Jahressteuer und kann nicht aufgeteilt werden. Maßgebend dafür ist das Kalenderjahr.

Anmeldung Hundesteuer

Abmeldung Hundesteuer
 
Die Hundesteuer beträgt jährlich für: 

Hunde   40,00 €
Kampfhunde
bevor ein Kampfhund angemeldet werden kann bitte im Ordnungsamt, Frau Gugliotta, Tel. 99 171,   Zi 107 vorsprechen
 600,00 €                     

Gewerbesteuer

Die Gemeinde Karlsfeld hat den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 320 v. H. festgesetzt.
Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist die Bewertung ( Messbescheid) durch die Finanzämter (Bewertungsstellen). 
Die Vorauszahlungen bei Gewerbesteuer für das laufende Jahr werden jeweils am 15. 02., 15. 05., 
15. 08., 15. 11. des laufenden Jahres fällig. 

Einzugsermächtigung

Liquiditätsstatus zum Antrag auf Stundung

Grundsteuer

Die Gemeinde Karlsfeld hat die Hebesätze für Grundabgaben wie folgt festgesetzt: 

Grundsteuer A
(Land- und Forstwirtschaft)
300 %
Grundsteuer B
(übrige Grundstücke)
320 % (ab 01.01. 2011
             bis 2010: 280 %)

Grundlage für die Berechnung der Grundabgaben ist die Bewertung (Messbescheid) durch das Finanzamt Dachau (Bewertungsstelle). Der daraus hervorgehende Grundsteuerbescheid ist ein Mehrjahresbescheid und gilt bis zur nächsten Änderung.
 
Grundsteuer bei Eigentumswechsel
Geht ein Objekt auf einen anderen Eigentümer über (Verkauf, Schenkung, Überlassung etc.), dann bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Objekt auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat.
Das im Laufe des Jahres übergegangene Grundstück wird dem neuen Eigentümer zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner.
Die im notariellen Vertrag getroffenen privatrechtlichen Vereinbarungen über den Nutzungs- und Lastenwechsel berühren die Steuerpflicht für das Übergangsjahr nicht. Die Grundsteuer kann erst zum 01.01. des Folgejahres vom neuen Eigentümer angefordert werden. Ein privatrechtlicher Ausgleich bleibt von dieser Regelung unberührt.
 
Wir bitten Sie die Einzugsermächtigung nicht zu widerrufen, da die Fortschreibung vom Finanzamt Dachau einige Zeit in Anspruch nehmen kann.  

Fälligkeiten Grundsteuer: 
Die Grundsteuer wird als Jahressteuer auf vier Fälligkeiten aufgeteilt und ist jeweils am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des laufenden Jahres fällig. 

Einzugsermächtigung
 

Konten

Sparkasse Dachau 
Kto.Nr. 300620077
BLZ      700 515 40

Volksbank Raiffeisenbank
Dachau 
Kto.Nr. 610100
BLZ      700 915 00

Postbank München 
Kto.Nr. 184875-805
BLZ      700 100 80

Donner & Reuschel
Kto.Nr. 1063157
BLZ      700 303 00