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Steuerstelle Steuerstelle der Gemeinde Karlsfeld steuerstelle@karlsfeld.de Melanie Weinholzner Tel. 08131/ 99 141 Fax. 08131/ 99 114 (Zi. 07) Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Versicherungswesen Hundesteuer Das Halten eines Hundes über vier Monate im Gemeindegebiet unterliegt der Hundesteuer. Dies ist eine Jahressteuer und kann nicht aufgeteilt werden. Maßgebend dafür ist das Kalenderjahr. Anmeldung Hundesteuer Abmeldung Hundesteuer Die Hundesteuer beträgt jährlich für: | Hunde | 40,00 € | Kampfhunde bevor ein Kampfhund angemeldet werden kann bitte im Ordnungsamt, Frau Gugliotta, Tel. 99 171, Zi 107 vorsprechen | 600,00 € | GewerbesteuerDie Gemeinde Karlsfeld hat den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 320 v. H. festgesetzt. Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist die Bewertung ( Messbescheid) durch die Finanzämter (Bewertungsstellen). Die Vorauszahlungen bei Gewerbesteuer für das laufende Jahr werden jeweils am 15. 02., 15. 05., 15. 08., 15. 11. des laufenden Jahres fällig. Einzugsermächtigung Liquiditätsstatus zum Antrag auf Stundung GrundsteuerDie Gemeinde Karlsfeld hat die Hebesätze für Grundabgaben wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) | 300 % | Grundsteuer B (übrige Grundstücke) | 320 % (ab 01.01. 2011 bis 2010: 280 %) | Grundlage für die Berechnung der Grundabgaben ist die Bewertung (Messbescheid) durch das Finanzamt Dachau (Bewertungsstelle). Der daraus hervorgehende Grundsteuerbescheid ist ein Mehrjahresbescheid und gilt bis zur nächsten Änderung. Grundsteuer bei Eigentumswechsel Geht ein Objekt auf einen anderen Eigentümer über (Verkauf, Schenkung, Überlassung etc.), dann bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Objekt auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegangene Grundstück wird dem neuen Eigentümer zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner. Die im notariellen Vertrag getroffenen privatrechtlichen Vereinbarungen über den Nutzungs- und Lastenwechsel berühren die Steuerpflicht für das Übergangsjahr nicht. Die Grundsteuer kann erst zum 01.01. des Folgejahres vom neuen Eigentümer angefordert werden. Ein privatrechtlicher Ausgleich bleibt von dieser Regelung unberührt. Wir bitten Sie die Einzugsermächtigung nicht zu widerrufen, da die Fortschreibung vom Finanzamt Dachau einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Fälligkeiten Grundsteuer: Die Grundsteuer wird als Jahressteuer auf vier Fälligkeiten aufgeteilt und ist jeweils am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des laufenden Jahres fällig. Einzugsermächtigung  |  |
| KontenSparkasse Dachau Kto.Nr. 300620077 BLZ 700 515 40 Volksbank Raiffeisenbank Dachau Kto.Nr. 610100 BLZ 700 915 00 Postbank München Kto.Nr. 184875-805 BLZ 700 100 80 Donner & Reuschel Kto.Nr. 1063157 BLZ 700 303 00 |