Neues Gewerbegebiet Karlsfeld

Neues Gewerbegebiet in Karlsfeld – Warum ?  Wo ?
Nachdem im Rahmen der Umsetzung des Bürgerentscheids im Dezember 2010 eine Gewerbefläche in einer Größe von ca. 7,2 ha im Bereich der Schleißheimer Straße / Bajuwarenstraße aus dem neuen Flächennutzungsplan wieder herausgenommen wurde, stehen für ansiedlungswillige größere Gewerbebetriebe keine weiteren Flächen zur Verfügung.
In einer Informationsveranstaltung am 26. Oktober 2011 hat der 1. Bürgermeister die Zwangslage der Gemeinde und evtl. Lösungsmöglichkeiten dargestellt.
 
Warum muss so schnell ein neues Gewerbegebiet entstehen?
Die Ausgangssituation stellt sich wie folgt dar:
Die Firma Artdeco, der größte Arbeitgeber in der Gemeinde Karlsfeld, ist an die Gemeinde Karlsfeld mit der konkreten Absicht herangetreten eine Grundstücksfläche in der Größenordnung 1,8 bis 2,0 ha zu erwerben. Es ist daran gedacht, die verschiedenen Standorte die teils in Karlsfeld, teils im Landkreis verteilt sind, an einem Standort zu bündeln um zur Verbesserung der Firmenabläufe ein neues Produktions- und Lagergebäude zu errichten. Der zeitliche Rahmen für die Umsetzung der Bauwünsche besteht ab den Jahren 2013 / 2014, da hier bestehende Mietverträge auslaufen.
Der Gemeinderat ist sich einig, dass die Firma Artdeco als größter Arbeitgeber bzw. großer Gewerbesteuerzahler unbedingt in der Gemeinde gehalten werden muss.
 
Warum nicht im bestehenden Gewerbegebiet ?
In den bestehenden Gewerbegebieten stehen keine entsprechend großen Flächen zur Verfügung. Die nicht baulich genutzten großen Grundstücke an der Dr.-Ernst-Zimmermann-Allee bzw. an der Ottostraße sind im Privateigentum von großen Firmen, werden von diesen als Reserveflächen zurückgehalten und stehen zum Verkauf nicht zur Verfügung. Entsprechendes gilt auch für das Areal des ehemaligen Kronecenters, auch hier ist der Grundstückseigentümer nicht zu einem Verkauf bereit. Im Übrigen sind die verfügbaren bereits bebauten Grundstücke im bestehenden Gewerbegebiet für die geplante Nutzung durch Artdeco insbesondere wegen der geringen Größe nicht geeignet.
 
Wo ist grundsätzlich Gewerbe möglich ?
Daher wurden alle Bereiche des Gemeindegebietes im Hinblick auf folgende Faktoren überprüft:
  • Gibt es Bereiche in denen die Gemeinde Karlsfeld Eigentümer von Flächen ist oder Privateigentümer zum Verkauf bereit sind, damit eine kurzfristige Umsetzung der Bauwünsche erfolgen kann.
  • Außenbereichsgrundstücke können nicht berücksichtigt werden, da hier Beschränkungen durch z.B. den Regionalen Grünzug, Landschaftsschutzgebiet (bestehend / geplant), Biotope, Vernetzung der Grünstrukturen u.a. bestehen.
  • Gemeinbedarfsflächen wie z.B. für Schulen und Kindergärten müssen bestehen bleiben, da Reserveflächen für die soziale Infrastruktur erforderlich sind.
  • Bestehende Verkehrsanbindungen sollten genutzt werden können.

Nach Überprüfung der genannten Faktoren konnten folgende geeignete Bereiche detailliert untersucht werden:
  1. Ehemaliges Bayernwerkgelände / Bebauungsplan Nr. 82 – Bayernwerkstraße,
  2. Bereich Gewerbegebiet „Am Burgfrieden“,
  3. Bereich an der Nibelungenstraße / Nähe Heizkraftwerk,
  4. Bereich Hochstraße / Bajuwarenstraße.


Was geschieht als nächstes ?
In Abwägung aller Vor- und Nachteile hat sich der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 24. November 2011 entschieden, im Bereich der Hochstraße / Bajuwarenstraße im Neuen Flächennutzungsplan eine ca. 4 ha große Gewerbegebietesfläche darzustellen. Gleichzeitig soll für diesen Bereich ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden, der konkrete Regelungen für eine Bebauung und die entsprechende Nutzungen beinhaltet. Dazu müssen noch die notwendigen Untersuchungen bzgl. Verkehr und Lärm vorgenommen werden.
 
Sowohl für den Neuen Flächennutzungsplan als auch für den qualifizierten Bebauungsplan sind noch die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen. Für den Neuen Flächennutzungsplan erfolgt Anfang 2012 nochmals eine öffentliche Auslegung in der alle Bürger Stellungnahmen abgeben können, gleichzeitig werden auch die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
2012 soll ebenfalls das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Hier ist in zwei Verfahrensschritten die Möglichkeit für die Bürger gegeben ihre Einwände vorzubringen; im Rahmen dieses Verfahrens ist auch ein Erörterungstermin vorgesehen.
 
Falls Sie weitere Informationen wünschen bzw. noch Fragen haben stehen Ihnen jederzeit das Bauamt der Gemeinde bzw. der 1. Bürgermeister für ein Gespräch zur Verfügung.